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Wenig Kontrolle bei Mindestlohneinführung

Berlin. Der DGB mahnt, die Umsetzung des Mindestlohns ausreichend zu überwachen. Wie der Gewerkschaftsbund am Mittwoch mitteilte, könnten die von der Bundesregierung zugesagten zusätzlichen 1.600 Kontrolleure erst 2019 komplett zur Verfügung stehen. Das sei zu spät, sagte die stellvertretende Vorsitzende des DGB, Elke Hannack: »Damit der Mindestlohn nicht unterlaufen wird, braucht es effektive Kontrollen, und zwar sofort ab Januar 2015.« Die Finanzkontrolle arbeite schon jetzt an der Belastungsgrenze: Von 6.500 Stellen seien nur gut 600 unbesetzt. Der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro gilt ab dem 1. Januar 2015. Zuständig für die Überwachung der Einhaltung ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 23.10.2014, Seite 1, Inland

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