-
16.10.2014
- → Inland
Blockadeaktion: Verfahren eingestellt
Berlin. Am Mittwoch hat das Berliner Amtsgericht ein Verfahren gegen vier Antifaschisten wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und Nötigung eingestellt. Sie müssen Geldbußen von je 300 Euro beziehungsweise 400 Euro an das Antifaschistischen Pressearchiv und Bildungszentrum Berlin zahlen. Die vier Männer nahmen am 1. Mai 2013 an der Blockade gegen einen NPD-Aufmarsch teil. Mit einem Kleintransporter hatten sie eine Pyramide aus Beton, an die sie sich selbst ketteten, auf der Demonstrationsroute plazieren können. Eine Polizeiabsperrung war dabei überwunden worden. Für die Staatsschutzabteilung der Polizei und die Staatsanwaltschaft, die anfangs auf »versuchten Totschlag« plädieren wollte, bedeutet der Richterspruch eine Niederlage. »Die moralische Legitimation des Engagements gegen Nazis ist hier bestätigt worden«, erklärte einer der Angeklagten. (jW)
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
