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Krankenversicherung für Studenten endet mit 37

Kassel. Der Krankenversicherungsschutz für Studenten endet spätestens mit 37 Jahren. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Mittwoch klargestellt. Bei Langzeitstudenten, die älter seien als 30 Jahre, komme die kostengünstige Krankenversicherungspflicht nur infrage, wenn es bedeutende Hinderungsgründe wie Erkrankung oder eine Behinderung für die Beendigung des Studiums gebe, urteilte der 12. Senat. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 16.10.2014, Seite 2, Inland

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