-
14.10.2014
- → Inland
Explosion bei Demo: Bewährungsstrafe
Berlin. Vier Jahre nach der Explosion von in der BRD nicht zugelassener Pyrotechnik bei einer Demonstration in Berlin ist ein 26Jähriger zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er sei der gefährlichen Körperverletzung sowie des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion schuldig, befand das Berliner Landgericht am Montag. An zwei Beamte, die im Krankenhaus behandelt werden mussten, soll der 26Jährige 3.500 Euro zahlen. Zwei Mitangeklagte wurden freigesprochen. »Ein derartiger pyrotechnischer Gegenstand kann tödlich verletzen«, sagte der Vorsitzende Richter. Er wies jedoch darauf hin, dass dem Angeklagten die Auswirkungen damals nicht bekannt gewesen seien. Deshalb sei sein Verhalten nicht als versuchter Mord eingestuft worden. 14 Polizisten waren bei der Detonation verletzt worden. Etwa 20.000 Menschen hatten im Juni 2010 unter dem Motto »Die Krise heißt Kapitalismus« protestiert. (dpa/jW)
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
