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Lebenslänglich für Neonazi Diesner gefordert

Staatsanwalt nennt Polizistenmörder »Ein-Mann-Terror-Gruppe«

Die Lübecker Staatsanwaltschaft hat am Dienstag im Prozeß gegen den rechtsextremen mutmaßlichen Polizistenmörder Kay Diesner eine lebenslange Freiheitsstrafe beantragt. Oberstaatsanwalt Günter Möller sah es als erwiesen an, daß der 25jährige Berliner aus niederen Beweggründen und heimtückisch im Februar dieses Jahres einen 34jährigen Polizisten auf einem Parkplatz an der A 24 nach Berlin ermordet hatte. Außerdem hält er ihn des Mordversuchs an einem weiteren Polizisten und einem Buchhändler in Berlin für schuldig.

Der Oberstaatsanwalt erklärte vor dem Landgericht Lübeck, der Angeklagte habe aus Haß auf Polizeibeamte und den Staat gehandelt. Diesner habe sich verhalten wie eine »Ein-Mann-Terror-Gruppe«. Er habe das Ziel zu töten gehabt und Wochen vorher auf einen Anlaß dazu gewartet. Nach Darstellung des Anklägers hatte Diesner sich bereits im Sommer vergangenen Jahres für den bewaffneten Kampf entschieden, als er sich eine Waffe gekauft habe. Die Beweggründe des Angeklagten seien in seiner politischen Einstellung zu finden. Diesner entwickelte sich nach Angaben des Anklagevertreters nach seinen ersten Kontakten zur rechtsradikalen Szene 1988 zu einem aktiven Kämpfer der rechten Szene, der sich als Verfechter der »weißen Idee, der weißen Rasse« fühle, und habe eine äußerst aggressive Grundhaltung.

Der Oberstaatsanwalt sah es aufgrund der Zeugenaussagen und des Tatortbefundes als erwiesen an, daß Diesner am 23. Februar zuerst auf den 34jährigen Polizeibeamten auf dem Parkplatz Roseburg an der A 24 zwischen Hamburg und Berlin geschossen hat. Es habe keine Notwehrsituation vorgelegen, wie von Diesner angegeben, sagte Möller. Wenige Tage zuvor habe Diesner die Absicht gehabt, den Buchhändler aus Berlin zu töten. Der Händler, der bei den Schüssen schwer verletzt worden war, hat seinen Laden in Berlin im selben Gebäude wie die PDS. Nach Ansicht des Staatsanwaltes wollte Diesner sich an der PDS rächen. Es hatte kurz zuvor Auseinandersetzungen zwischen linken und rechten Gruppen in Berlin gegeben.

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Möller beantragte, daß das Gericht die besondere Schwere der Schuld bereits jetzt feststellt. Diesner habe keine echte Reue gezeigt, ihm fehle die Einsicht, er habe kein soziales Verhalten entwickelt und sehe sich als Herr über Leben und Tod, erklärte der Staatsanwalt. Üblicherweise kann nach 15 Jahren Haft der Rest einer lebenslangen Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgesetzt werden, wenn nicht die besondere Schwere der Schuld dagegen spricht.

Die Anwälte der Nebenkläger, des Berliner Buchhändlers und der Mutter des toten Polizisten, schlossen sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an.

Zuvor hatte der psychiatrische Gutachter Diesner als schuldfähig bezeichnet. Der Sachverständige erklärte, er halte den 25jährigen für sehr gefährlich. Seine Weltanschauung wie auch die Verehrung germanischer Götter seien für Diesner Ersatz für fehlende positive Akzeptanz. Diesner sei eine »in sich zerrissene Persönlichkeit«, habe »schnell aufladbare Aggressivität« und »fanatische Züge«.

AP/jW

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Erschienen in der Ausgabe vom 19.11.1997, Seite 0, Inland

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