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Voller Mindestlohn für Zeitungszusteller

Berlin. Die meisten der rund 300000 Zeitungszusteller in Deutschland haben Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde, der ab Januar 2015 gilt. Das stellte ver.di am vergangenen Dienstag fest. Die Ausnahme gelte nur für Beschäftigte, die ausschließlich Zeitungen oder Anzeigenblätter verteilen. Da aber fast alle Zusteller für die Verlagsunternehmen auch Werbeprospekte oder Briefe austragen, fallen sie nicht unter den reduzierten Mindestlohn von 6,37 Euro im Jahr 2015. Ver.di macht darauf aufmerksam, daß ihre Mitglieder bei der Durchsetzung dieses Anspruchs gewerkschaftlichen Rechtsschutz erhalten. (jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 26.08.2014, Seite 15, Betrieb & Gewerkschaft

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