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EuGH stärkt Rechte Homosexueller

Luxemburg. Gutachter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) haben die Rechte homosexueller Männer bei Blutspenden in der EU gestützt. Wie der EuGH am Donnerstag mitteilte, rechtfertigt nach Ansicht eines Generalanwalts eine sexuelle Beziehung zwischen zwei Männern nicht, daß diese dauerhaft vom Blutspenden ausgeschlossen werden. In einem anderen Fall beschränkt das Gutachten den Spielraum der EU-Länder bei der Überprüfung der Homosexualität von Asylbewerbern. Die Urteile werden erst in einigen Monaten fallen. (dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 18.07.2014, Seite 6, Ausland

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