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Treppensteighilfen: Kasse muß zahlen

Kassel. Mobile Treppensteighilfen für Rollstuhlfahrer müssen einem Gerichtsurteil zufolge von der Pflegekasse bezahlt werden, wenn dadurch eine selbständigere Lebensführung im Wohnumfeld ermöglicht wird. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel gab am Mittwoch einem Mann aus Düsseldorf Recht, dem wegen Diabetes beide Beine amputiert worden waren. Er konnte seine Wohnung ohne die elektrische Hilfe nicht verlassen. Die Krankenkasse hatte sie aber nicht bewilligt, weil es eine besondere Wohnsituation sei und die Pflegekasse zuständig sei. (dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 17.07.2014, Seite 4, Inland

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