-
01.07.2014
- → Inland
Aktionskünstler soll weiterhin zahlen
München. Ein Plakat aus Griechenland zu zeigen, auf dem Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit Hakenkreuzbinde zu sehen ist, soll in Deutschland weiterhin strafbar sein. Das Oberlandesgericht München hat den Revisionsantrag des Künstlers Günter Wangerin verworfen, der dies auf einer Demonstration getan hatte und deshalb zu 3000 Euro Geldstrafe verurteilt worden war. Über die Entscheidung des Gerichts informierte Wangerin am Montag und wehrte sich gegen die Unterstellung, er habe Merkel mit Hitler gleichsetzen wollen. Es sei um die Wirkung der deutschen Politik auf Griechen gegangen. (jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland