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Klassenbewußt und kämpferisch
junge Welt ist keine »extremistische Gruppierung«. Dieses Etikett reserviert der Verfassungsschutz für die LPG junge Welt eG und den Verlag 8. Mai GmbH
Weniger handwerklich als inhaltlich motiviert ist die Beurteilung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz: Für »das derzeit bedeutendste und auflagenstärkste Printmedium im Linksextremismus« hält dieses auch in diesem Jahr die junge Welt, nachzulesen im soeben veröffentlichten aktuellen Verfassungsschutzbericht. Linksextremistisch sei sie, weil sie sich als »klassenbewußte, kämpferische marxistische Tageszeitung« verstehe, die »stark daran interessiert (sei), daß sich Klassenkämpfe im Lande und weltweit entwickeln«. Mit so einer Begründung könnte man auch viele Gewerkschaften oder kirchliche Gruppen wie die CAJ (Christliche Arbeiterjugend) oder selbst bürgerliche Politiker wie jene CDU-Gründungsmitglieder durch das Amt verfolgen lassen, die 1947 das Ahlener Programm beschlossen haben. Dort wird ausdrücklich das Scheitern des Kapitalismus festgestellt und eine Gesellschaftsordnung jenseits des kapitalistischen Macht- und Gewinnstrebens gefordert.
Während sich das Amt im Bericht immerhin noch ein wenig Mühe macht, seine absurde Position zu begründen, beschränkt es sich im Registeranhang auf schlichte Unterstellung. Dort sind »die im Verfassungsschutzbericht genannten Gruppierungen aufgeführt, bei denen die vorliegenden tatsächlichen Anhaltspunkte in ihrer Gesamtschau zu der Bewertung geführt haben, daß die Gruppierung verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, es sich mithin um eine extremistische Gruppierung handelt«. Hier ist die junge Welt nicht gelistet – aber der Verlag 8. Mai GmbH und die LPG junge Welt eG. Daß eine GmbH und eine Genossenschaft als extremistische Gruppierung dargestellt werden, soll wohl beide wirtschaftlich schädigen. Allerdings ohne Erfolg, wie im Bericht zugegeben werden muß: Auflage der jungen Welt und Zahl der Genossinnen und Genossen der LPG junge Welt eG mußten im Vergleich zum Vorjahr nach oben korrigiert werden.
Daß man die Arbeit der jungen Welt auch anders bewerten kann, belegen Auszeichnungen von Bürgerinitiativen und Menschenrechtsorganisationen wie den Christdemokraten gegen Atomkraft oder der Erich-Mühsam-Gesellschaft. Am kommenden Sonntag wird jW-Autor Rainer Rupp neben dem ISOR-Geschäftsführer Wolfgang Schmidt der Preis für Solidarität und Menschenwürde 2014 vom Bündnis für Soziale Gerechtigkeit und Menschenwürde (BüSGM) verliehen. Die Veranstaltung findet im Münzenbergsaal (Franz-Mehring-Platz 1, Berlin-Friedrichshain) statt.
Verlag und Genossenschaft
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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