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Mehr Adoptionsrechtefür Homosexuelle

Berlin. Schwule und Lesben in eingetragenen Lebenspartnerschaften dürfen künftig das bereits adoptierte Kind ihres Partners ebenfalls adoptieren. Der Bundesrat billigte am Freitag eine entsprechende Erweiterung des Adoptionsrechts für homosexuelle Paare (Sukzessivadoption). Eine solche Regelung hatte das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr verlangt. Neben einer Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes sind weitere adoptionsrechtliche Anpassungen erforderlich.(dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 14.06.2014, Seite 4, Inland

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