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Syrien: Sanktion für eine Bank nichtig

Luxemburg. Ein EU-Verbot von Geschäften mit der Syria International Islamic Bank (SIIB) ist nichtig. Das EU-Gericht erklärte am Mittwoch in Luxemburg einen Beschluß des EU-Ministerrats vom Juni 2012 für ungültig und gab damit einer Klage der SIIB statt. Die Richter erklärten, die Tatsache, daß zwei Kunden dieser Bank auch Konten bei zwei auf der EU-Sanktionsliste stehenden syrischen Banken hätten, reiche als Begründung für die Aufnahme der SIIB in die Sanktionsliste nicht aus. Die anderen beiden Banken befinden sich im Eigentum des syrischen Staates. (dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 12.06.2014, Seite 9, Kapital & Arbeit

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