-
11.04.2014
- → Ausland
Le Pen darf »Faschistin« genannt werden
Paris. Die Bezeichnung »Faschistin« für die Vorsitzende der rechtsextremen französischen Partei Front National, Marine Le Pen, stellt keine Beleidigung dar. Ein Strafgericht in Paris sprach den Vorsitzenden der Linkspartei, Jean-Luc Mélenchon, am Donnerstag von entsprechenden Vorwürfen frei. Mélenchon hatte während des Präsidentschaftswahlkampfes 2012 in einer Fernsehsendung gesagt: »Warum glauben Sie, daß das französische Volk das einzige Volk sein soll, das eine Faschistin an der Spitze haben will?« Le Pen hatte darin eine Beleidigung gesehen.
(dpa/jW)
(dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Ausland