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Aus: Ausgabe vom 09.04.2014, Seite 1 / Inland

Bundeswehr soll Flugzeuge abschießen

Berlin. Die Bundesregierung will den Abschuß entführter Passagiermaschinen und damit den Einsatz der Bundeswehr im Inneren neu regeln. Die Entscheidung über einen Schießbefehl soll nach Angaben des Innenministeriums künftig auf das Verteidigungsministerium übertragen werden. Dazu soll Artikel 35 des Grundgesetzes geändert werden. Die Neuregelung sei aufgrund einer vermeintlichen »Schutzlücke« nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtshofs 2013 notwendig geworden, sagte ein Sprecher des Innenministers gegenüber Spiegel online. Damals hatten die Richter entschieden, daß nur das Bundeskabinett den Befehl zum Abschuß geben darf. Das kommt zudem nur in Fragen, wenn ausschließlich »Terroristen« an Bord seien und einen Anschlag planten. Einen militärischen Einsatz der Bundeswehr im Inneren schließt das Grundgesetz bisher aus. (Reuters/dpa/jW)