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Indien: Urteil rechtskräftig

Neu Delhi. Im Fall der tödlichen Gruppenvergewaltigung in In­dien ist die dreijährige Jugendhaft für den Jüngsten der Tätergruppe rechtskräftig. Die Eltern des Opfers hatten gefordert, daß der damals 17jährige nicht von einem Jugendgericht, sondern von einem normalen Gericht verurteilt wird. Dieses Anliegen habe der Oberste Gerichtshof am Freitag zurückgewiesen, berichtete der Nachrichtensender NDTV.

(dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 29.03.2014, Seite 6, Ausland

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