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29.03.2014
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Indien: Urteil rechtskräftig
Neu Delhi. Im Fall der tödlichen Gruppenvergewaltigung in Indien ist die dreijährige Jugendhaft für den Jüngsten der Tätergruppe rechtskräftig. Die Eltern des Opfers hatten gefordert, daß der damals 17jährige nicht von einem Jugendgericht, sondern von einem normalen Gericht verurteilt wird. Dieses Anliegen habe der Oberste Gerichtshof am Freitag zurückgewiesen, berichtete der Nachrichtensender NDTV.
(dpa/jW)
(dpa/jW)
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