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Mindestlohn für Wäschereibetriebe

Frankfurt am Main. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Mindestlohn in Wäschereibetrieben für Firmenkunden für allgemeinverbindlich erklärt. Damit gilt ein Lohn von mindestens 8,25 Euro (West) beziehungsweise 7,50 Euro (Ost) ab dem 31. Januar für alle Anbieter dieser Dienstleistung, auch aus dem Ausland. Dies teilte die IG Metall am Freitag mit. Die Gewerkschaft begrüßt die Verordnung. Der im Herbst 2013 ausgehandelte Tarifvertrag, der jetzt für alle gilt, sieht einen bundesweit einheitlichen Mindestlohn in Höhe von 8,75 Euro ab Juli 2016 vor. »Mit dem Mindestlohn wird Lohndumping und dem ruinösen Wettbewerb in der Branche zumindest teilweise ein Riegel vorgeschoben«, sagte Jörg Hofmann, zweiter Vorsitzender der IG Metall, am Freitag in Frankfurt am Main. (jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 04.02.2014, Seite 15, Betrieb & Gewerkschaft

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