-
04.02.2014
- → Betrieb & Gewerkschaft
Mindestlohn für Wäschereibetriebe
Frankfurt am Main. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Mindestlohn in Wäschereibetrieben für Firmenkunden für allgemeinverbindlich erklärt. Damit gilt ein Lohn von mindestens 8,25 Euro (West) beziehungsweise 7,50 Euro (Ost) ab dem 31. Januar für alle Anbieter dieser Dienstleistung, auch aus dem Ausland. Dies teilte die IG Metall am Freitag mit. Die Gewerkschaft begrüßt die Verordnung. Der im Herbst 2013 ausgehandelte Tarifvertrag, der jetzt für alle gilt, sieht einen bundesweit einheitlichen Mindestlohn in Höhe von 8,75 Euro ab Juli 2016 vor. »Mit dem Mindestlohn wird Lohndumping und dem ruinösen Wettbewerb in der Branche zumindest teilweise ein Riegel vorgeschoben«, sagte Jörg Hofmann, zweiter Vorsitzender der IG Metall, am Freitag in Frankfurt am Main. (jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Betrieb & Gewerkschaft