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01.02.2014
- → Aktion
Jetzt weitergeben: Nur kollektiver Genuß ist nachhaltig
Gemeinhin ist bekannt: Einen guten Wein, ein exquisites Gebäck genießt man am besten kollektiv. Für die Zeitung junge Welt gilt dies allemal. Ihre erhellende Wirkung entfaltet sich erst richtig, wenn Zehntausende sie kennenlernen. An einem solchen Verbreitungsprozeß beteiligt zu sein erhöht wiederum die Lust an diesem Medium. Letztere ist z.B. in Berlin und Hessen schon gewachsen, wie unsere Statistik zeigt. Mehr als anderswo erinnert man sich dort an die Abolisten hinter dem Spiegel und füllt selbige mit den Adressen und Telefonnummern Interessierter. Sollten Sie sich an dieser Organisation kollektiven Genusses noch nicht beteiligt haben, so gilt in jedem Fall: Ihr Probeabo fehlt! (jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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