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17.01.2014
- → Feminismus
Wird eine der »Pillen danach« rezeptfrei?
Bonn. Der Sachverständigenausschuß für Verschreibungspflicht hat sich für die rezeptfreie Abgabe einer »Pille danach« ausgesprochen. Es gebe »keine medizinischen Argumente«, die gegen eine Entlassung aus der Rezeptpflicht sprächen, teilte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte am Dienstag in Bonn mit. Das Votum wird nun an das Bundesgesundheitsministerium weitergeleitet, das der Empfehlung aber nicht folgen muß.
Die »Pille danach« verhindert oder verschiebt den Eisprung und kann dadurch eine mögliche Schwangerschaft infolge ungeschützten Geschlechtsverkehrs abwenden, wenn sie spätestens 72 Stunden danach eingenommen wird. Bei dem bewerteten Mittel handelt es sich um ein Präparat auf Basis des Wirkstoffes Levonorgestrel.
Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn (CDU), nannte die Entscheidung des Ausschusses »das falsche Signal«. Die Nebenwirkungen des Präparats seien nicht zu unterschätzen. Ärztliche Beratung vorab sei wichtig und »sicher auch zumutbar«.
Der Bundesrat hatte bereits im November für die Aufhebung der Verschreibungspflicht für das Mittel gestimmt. Die Entscheidung, ob die Vorlage aus der Länderkammer in Kraft gesetzt wird, liegt bei der Bundesregierung. Der Gynäkologenverband hatte sich gegen die Freigabe gewandt und darauf hingewiesen, daß Levonorgestrel weniger wirksam sei als das Präparat Ulipristalacetat, das weiter verschreibungspflichtig bleiben würde.
(AFP/jW)
Die »Pille danach« verhindert oder verschiebt den Eisprung und kann dadurch eine mögliche Schwangerschaft infolge ungeschützten Geschlechtsverkehrs abwenden, wenn sie spätestens 72 Stunden danach eingenommen wird. Bei dem bewerteten Mittel handelt es sich um ein Präparat auf Basis des Wirkstoffes Levonorgestrel.
Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn (CDU), nannte die Entscheidung des Ausschusses »das falsche Signal«. Die Nebenwirkungen des Präparats seien nicht zu unterschätzen. Ärztliche Beratung vorab sei wichtig und »sicher auch zumutbar«.
Der Bundesrat hatte bereits im November für die Aufhebung der Verschreibungspflicht für das Mittel gestimmt. Die Entscheidung, ob die Vorlage aus der Länderkammer in Kraft gesetzt wird, liegt bei der Bundesregierung. Der Gynäkologenverband hatte sich gegen die Freigabe gewandt und darauf hingewiesen, daß Levonorgestrel weniger wirksam sei als das Präparat Ulipristalacetat, das weiter verschreibungspflichtig bleiben würde.
(AFP/jW)
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