-
26.10.2013
- → Inland
Zwangsräumung als Sippenhaftung
Berlin. Ein Gerichtsvollzieher hat in Begleitung der Polizei am Freitag in Berlin-Staaken eine Wohnung zwangsgeräumt. Begründet wurde dies mit dem Verhalten des Sohnes, der nicht im Mietvertrag steht. Gegen die Maßnahme hatte sich zunächst das Amtsgericht Spandau ausgeprochen, dessen Urteil aber vom Landgericht Berlin kassiert wurde. Der betroffene Mieter und Familienvater wertete die Zwangsräumung als einen Fall von Sippenhaftung. Etwa 50 Personen versuchten die Maßnahme zu verhindern.
(jW)
(jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland