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Zwangsräumung als Sippenhaftung

Berlin. Ein Gerichtsvollzieher hat in Begleitung der Polizei am Freitag in Berlin-Staaken eine Wohnung zwangsgeräumt. Begründet wurde dies mit dem Verhalten des Sohnes, der nicht im Mietvertrag steht. Gegen die Maßnahme hatte sich zunächst das Amtsgericht Spandau ausgeprochen, dessen Urteil aber vom Landgericht Berlin kassiert wurde. Der betroffene Mieter und Familienvater wertete die Zwangsräumung als einen Fall von Sippenhaftung. Etwa 50 Personen versuchten die Maßnahme zu verhindern.

(jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 26.10.2013, Seite 5, Inland

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