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Kein Schadensersatz nach Schiffshavarie

St. Goar. Im Schadensersatzstreit nach der Havarie des Säuretankers »Waldhof« auf dem Rhein hat das Amtsgericht St. Goar die Klage der Reederei als unbegründet abgewiesen. Ursache für die Havarie sei nicht das entgegenkommende Schiff, sondern die fehlende Stabilität der »Waldhof« gewesen, teilte Amtsgerichtsdirektor Klaus Behrendt am Donnerstag mit.

(dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 25.10.2013, Seite 5, Inland

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