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Gericht: Vorwürfe zu Katyn abgewiesen

Strasbourg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Vorwürfe von Opferangehörigen des Massakers von Katyn vor über 70 Jahren gegen Rußland größtenteils abgewiesen. Nach diesem Urteil des EGMR von Montag in Strasbourg muß Moskau die Ermittlungen zu dem historischen Massaker nicht neu aufrollen. Rußland habe nicht gegen seine Pflichten gegenüber den Hinterbliebenen verstoßen, hieß es in dem Urteil. Die Opferangehörigen äußerten sich enttäuscht. Allerdings hat Rußland gegen die Pflicht verstoßen, dem Gericht Dokumente zu liefern. Rußland habe 2004 die Ermittlungen zu dem Verbrechen unterbrochen, ohne den Gerichtshof über die Gründe zu informieren, befanden die Richter. (dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 22.10.2013, Seite 6, Ausland

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