-
22.10.2013
- → Inland
Kein pauschales Bleiberecht
Nürnberg/Berlin. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat einzelnen der hungerstreikenden Flüchtlinge vom Brandenburger Tor in Berlin eine beschleunigte Bearbeitung ihrer Asylanträge zugesagt. Ein pauschales Bleiberecht für alle 25 Flüchtlinge schließt die Behörde aber weiter aus, wie eine Sprecherin am Montag in Nürnberg mitteilte. Ein Teilnehmer des Hungerstreiks habe schon ein Daueraufenthaltsrecht für Deutschland. Über das Schicksal der übrigen 24 Protestierenden könne nur per Einzelfallprüfung entschieden werden. Die Flüchtlinge unterschiedlicher Herkunft hatten am Sonntag nach Gesprächen unter anderem mit dem Bundesamtsvizepräsidenten Michael Griesbeck den Hungerstreik vorerst beendet. Sie sind vorübergehend in einem Gebäude der evangelischen Kirche untergekommen. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland