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junge Welt-Ausgabe vom 2./3. November 2013 liegt Fragebogen bei
Die letzte Befragung unserer Leserinnen und Leser erfolgte 1996 – seither hat sich nicht alles, aber sehr vieles in der Welt verändert. Für den Herbst 2014 planen wir einige wichtige Entwicklungen mit und in der jungen Welt, die vor allem den Print- und den Onlineauftritt sowie unsere technischen Grundlagen betreffen. Deshalb möchten wir jetzt unsere Leserinnen und Leser zu einigen Punkten befragen. Egal ob Sie die Zeitung am Kiosk kaufen, ein Print- oder Onlineabo besitzen oder auch nur gelegentlich mitlesen: Ihre Meinung, Ihre Erfahrungen interessieren uns! Alle Fragebögen, die bis Ende November ausgefüllt bei uns eintreffen, gehen in die Auswertung. Die Ergebnisse der Befragung stellen wir dann in der Zeitung vor – vor allem aber finden sie Eingang in unsere Überlegungen, wie wir die gedruckte und die Onlineausgabe verbessern können. Natürlich wird die Printausgabe auch in Zukunft nicht überflüssig sein. Wir wollen ihre Stärken gezielt ausbauen – dabei aber auch berücksichtigen, daß die Zahl der Lesenden, die die junge Welt über das Internet beziehen, ebenfalls stark wächst. Nach unseren Vorstellungen können sich Print- und Onlineausgabe wunderbar ergänzen. Neben Wissen und Erfahrung, die wir uns in den letzten Jahren angeeignet haben, möchten wir auch wissenschaftliche Erkenntnisse in unsere Überlegungen einfließen lassen, die wir aus der Leserbefragung gewinnen möchten.
Das setzt aber voraus, daß sich möglichst viele Leserinnen und Leser 20 Minuten Zeit nehmen und die Mühe machen, den Fragebogen auszufüllen.
Verlag und Redaktion
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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