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Aus: Ausgabe vom 16.10.2013, Seite 5 / Inland

Lohndumping vor Gericht

Cottbus. Immer mehr Jobcentern wird in Klagen gegen Arbeitgeber stattgegeben, die ihre Mitarbeiter mit Hungerlöhnen abspeisen. Das Arbeitsgericht Cottbus befasste sich am Dienstag mit einem Fall von Lohndumping: Das Jobcenter Oberspreewald-Lausitz ging gegen ein Unternehmen im Spreewald vor, das einer Bürohilfe einen Stundenlohn von 2,84 gezahlt habe. Da das monatliche Einkommen mit 165 Euro zu gering zum Leben war, habe die Behörde von Januar 2010 bis Juni 2013 Aufstockungsleistungen gewährt. Nach Informationen des RBB führte die Güteverhandlung zu einer Einigung. Der Unternehmer muß dem Jobcenter 1.560 Euro zurückzahlen. Vor etwa einem Monat hatte sich bereits das Arbeitsgericht Eberswalde mit den niedrigen Löhnen eines Pizzalieferanten auseinandergesetzt. Die Klage des Jobcenters Eberswalde war auch erfolgreich: Die Löhne wurden für sittenwidrig erklärt, der Betreiber der Pizzeria verurteilt, 11000 Euro Aufstockungsleistungen zurückzuzahlen.

(jW)

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