-
16.10.2013
- → Inland
Lohndumping vor Gericht
Cottbus. Immer mehr Jobcentern wird in Klagen gegen Arbeitgeber stattgegeben, die ihre Mitarbeiter mit Hungerlöhnen abspeisen. Das Arbeitsgericht Cottbus befasste sich am Dienstag mit einem Fall von Lohndumping: Das Jobcenter Oberspreewald-Lausitz ging gegen ein Unternehmen im Spreewald vor, das einer Bürohilfe einen Stundenlohn von 2,84 gezahlt habe. Da das monatliche Einkommen mit 165 Euro zu gering zum Leben war, habe die Behörde von Januar 2010 bis Juni 2013 Aufstockungsleistungen gewährt. Nach Informationen des RBB führte die Güteverhandlung zu einer Einigung. Der Unternehmer muß dem Jobcenter 1.560 Euro zurückzahlen. Vor etwa einem Monat hatte sich bereits das Arbeitsgericht Eberswalde mit den niedrigen Löhnen eines Pizzalieferanten auseinandergesetzt. Die Klage des Jobcenters Eberswalde war auch erfolgreich: Die Löhne wurden für sittenwidrig erklärt, der Betreiber der Pizzeria verurteilt, 11000 Euro Aufstockungsleistungen zurückzuzahlen.
(jW)
(jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland
