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Aus: Ausgabe vom 13.09.2013, Seite 6 / Ausland

EU-Gerichtsentscheid gegen EU-Gremien

Luxemburg. Ministerrat, Kommission und Parlament der EU dürfen den Bürgern nur dann den Zugang zu internen Dokumenten verweigern, wenn dies unbedingt zur Wahrung öffentlicher Interessen nötig ist. Das EU-Gericht der ersten Instanz erklärte am Donnerstag in Luxemburg daher einen Beschluß des EU-Ministerrates in wesentlichen Teilen für nichtig. Das Ratsgremium der 28 EU-Regierungen hatte nur einen kleinen Teil von Dokumenten veröffentlicht, bei denen es um die Verhandlungen über den Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention ging. Dagegen hatte ein niederländischer Professor für Verfassungsrecht geklagt. Das EU-Gericht gab ihm nun in wesentlichen Punkten Recht. (dpa/jW)
dpaq.de/dEjEc

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