Zum Inhalt der Seite

Mindestlohn für ­Stripteasetänzerinnen

Von Rainer Rupp
Washington. Laut New York Times hat ein Richter in Manhattan entschieden, daß die Stripteasetänzerinnen der vornehmen US-Nachtklubkette »Rick’s Cabaret« Angestellte sind. Somit werden sie durch die geltenden Arbeitsgesetze geschützt, und ihnen steht der Mindestlohn von 7,25 Dollar/Stunde zu. Der Anwalt von »Rick’s Cabaret« hatte erfolglos plädiert, daß die Stripperinnen selbständige Unternehmerinnen seien. Der Richter entschied statt dessen, daß die Tänzerinnen die Hauptattraktion und ein »integraler Bestandteil des Geschäftserfolgs sind«. Wie alle anderen Arbeiterinnen dürften auch sie für ihren Lebensunterhalt nicht auf Trinkgelder angewiesen sein.
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 13.09.2013, Seite 2, Ausland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!