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Teure Kündigung von Lebensversicherung

Karlsruhe. Bei der Kündigung einer Lebensversicherung müssen Kunden auch weiterhin hohe Abschläge hinnehmen. Das folgt aus einer am Mittwoch verkündeten Entscheidung des Bundesgerichtshofes. Demnach müssen die Versicherungen bei der Kündigung von Altverträgen, die bis Ende 2007 abgeschlossen wurden, wie bisher nur mindestens die Hälfte des Deckungskapitals auszahlen. Kunden hatten in zwei Prozessen unter Berufung auf eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2008 auch für ältere Verträge höhere Rückzahlungen gefordert.

(dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 12.09.2013, Seite 2, Inland

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