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Karlsruhe stärkt Mieterrechte

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Mieterrechte ethnischer Minderheiten gestärkt, die spezielle Heimatsender über Antenne empfangen wollen. Sie dürfen trotz bestehenden Kabelanschlusses eine Antenne anbringen, wenn sie ihre Sender nicht anders empfangen können. Dies sei vom Grundrecht auf Informa­tionsfreiheit geschützt, teilte das Gericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluß mit. Konkret gab das Gericht türkischen Klägern aus München recht, die der turkmenischen Minderheit angehören. Ihr Vermieter hatte sie nach dem Anbringen einer Antenne verklagt und vom Amtsgericht und Landgericht Recht bekommen. Die Verfassungsrichter hoben die Entscheidungen auf und wiesen den Fall an das Amtsgericht zurück.

(dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 15.05.2013, Seite 5, Inland

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