Zum Inhalt der Seite

Karlsruhe stärkt Mieterrechte

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Mieterrechte ethnischer Minderheiten gestärkt, die spezielle Heimatsender über Antenne empfangen wollen. Sie dürfen trotz bestehenden Kabelanschlusses eine Antenne anbringen, wenn sie ihre Sender nicht anders empfangen können. Dies sei vom Grundrecht auf Informa­tionsfreiheit geschützt, teilte das Gericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluß mit. Konkret gab das Gericht türkischen Klägern aus München recht, die der turkmenischen Minderheit angehören. Ihr Vermieter hatte sie nach dem Anbringen einer Antenne verklagt und vom Amtsgericht und Landgericht Recht bekommen. Die Verfassungsrichter hoben die Entscheidungen auf und wiesen den Fall an das Amtsgericht zurück.

(dpa/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 15.05.2013, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!