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Datenabgleich ­gerichtlich gebilligt

München. Der neue Rundfunkbeitrag kann weiter mit einem Datenabgleich erhoben werden. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wies nach Angaben vom Dienstag einen Eilantrag des Passauer Juristen Ermano Geuer zurück. Dieser will das neue Finanzierungsmodell von ARD und ZDF kippen, weil es den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung verletze. Geuer hatte beantragt, den Datenabgleich zur Erfassung der Beitragszahler vorerst auszusetzen. Seit Jahresanfang muß jeder Haushalt – unabhängig von der Zahl der Empfangsgeräte – Rundfunkbeitrag entrichten. Um die Umstellung zu erleichtern, hatten die Landtage einen einmaligen Meldedatenabgleich beschlossen.

(dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 25.04.2013, Seite 15, Medien

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