-
30.03.2013
- → Inland
Gericht bestätigt Hartz-IV-Sätze
Berlin. Die Sozialleistungen für Kinder in Hartz-IV-Haushalten sind nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts nicht zu niedrig. Das oberste Sozialgericht in Kassel wies am Donnerstag die Klage der Eltern eines inzwischen dreieinhalbjährigen Sohnes ab, die sich gegen das Jobcenter Delmenhorst gerichtet hatte. »Regelbedarf und Bedarfe für Bildung und Teilhabe zusammengenommen decken den grundsicherungsrelevanten Bedarf von Kindern und Jugendlichen«, erklärte das Gericht. Dem BSG zufolge verstieß der Gesetzgeber bei der Festlegung der Regelbedarfe für Erwachsene wie auch Kinder nicht gegen die im Grundgesetz geschützte Menschenwürde.
(Reuters/jW)
(Reuters/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland