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Bundestag billigt Meldegesetz

Berlin. Der Bundestag hat den Kompromiß von Bund und Ländern über das künftige Meldegesetz gebilligt. Nach den im Vermittlungsausschuß überarbeiteten Gesetzesplänen dürfen Meldeämter Namen und Adressen nur dann zu Werbezwecken an Firmen weitergeben, wenn Betroffene dem vorher ausdrücklich zustimmen. Der Bundestag stimmte zudem dem Vermittlungsergebnis zum sogenannten Sepa-Gesetz zu. Damit ist der Weg frei zur Umsetzung der EU-Regeln für Banküberweisungen sowie des »Unisex-Urteils« zu einheitlichen Versicherungstarifen für Männer und Frauen. Gebilligt wurde auch der Bund-Länder-Kompromiß zur Besteuerung von Dividenden für Mini-Firmenbeteiligungen. Die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses brauchen formal noch die Billigung des Bundesrats.

(dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 01.03.2013, Seite 4, Inland

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