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Waffengesetz bleibt unangetastet

Waffengesetz bleibt unangetastet

Karlsruhe. Sportwaffen werden in Deutschland nicht verboten. Das hatten Eltern gefordert, die beim »Amoklauf« von Winnenden und Wendlingen in Baden-Württemberg am 11. März 2009 ihre Kinder verloren haben. Das Bundesverfassungsgericht nahm ihre Beschwerden gegen die geltenden Waffengesetze jedoch nicht an, wie Karlsruhe am Freitag mitteilte.

Ziel der Beschwerdeführer war ein Verbot aller tödlichen Sportwaffen. Die Angehörigen hatten schärfere Gesetze mit der Begründung gefordert, der Staat verletze durch Unterlassen den Schutz der Bürger. Eine Kammer des Zweiten Senats lehnte die Annahme der Beschwerden einstimmig ab. Zur Begründung hieß es, das Waffengesetz sei nach dem Mordanschlag mit 16 Toten schon teilweise verschärft worden. Es lasse sich nicht feststellen, daß die ergriffenen Maßnahmen völlig unzulänglich seien, um die Allgemeinheit zu schützen. Ein Anspruch auf weitergehende Gesetze setze diese Unzulänglichkeit voraus.
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Eine von drei Beschwerden wurde von Eltern zweier Opfer und dem Sprecher der Initiative »Keine Mordwaffen als Sportwaffen«, Roman Grafe, eingereicht. Grafe sprach am Freitag von einer »moralischen Kapitulationserklärung« der Gesellschaft. Das Freiheitsrecht auf Spaß mit tödlichen Schußwaffen dürfe weiterhin das Recht auf Leben überwiegen. Die Initiative kündigte an, gegen die Karlsruher Entscheidung umgehend Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzulegen.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 16.02.2013, Seite 4, Inland

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