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13.12.2012
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Gesetzgeber läßt Kinder beschneiden
Berlin. Der Bundestag hat mit großer Mehrheit das Gesetz zur rituellen Beschneidung von Jungen jüdischen und muslimischen Glaubens beschlossen. 434 der Abgeordneten stimmten am Mittwoch in namentlicher Abstimmung für den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf, 100 stimmten dagegen, 46 enthielten sich. Mit dem Gesetz wird klargestellt, daß Eltern das Recht haben, ihre Söhne unter Einhaltung bestimmter Standards beschneiden zu lassen. Eine entsprechende Regelung soll im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geschaffen werden. Hintergrund ist ein Gerichtsurteil, wonach die rituelle Beschneidung als Körperverletzung zu werten ist. Das Plenum hatte zuvor einen Entwurf von 66 Abgeordneten von SPD, Linken und Grünen abgelehnt. Dieser sah vor, die Beschneidung erst nach Vollendung des 14. Lebensjahres und mit Einwilligung des Kindes zu erlauben.
(dapd/jW)
(dapd/jW)
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