-
30.11.2012
- → Inland
Lebenslange Haft für Todesschützen
München. Rund elf Monate nach dem Mord an einem Staatsanwalt im Amtsgericht Dachau ist der Täter zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht München stellte am Donnerstag zudem eine besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren kaum möglich. Das Urteil entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, daß der Angeklagte Rudolf U. »heimtückisch und aus niederen Beweggründen« den Staatsanwalt Tilmann T. »kaltblütig ermordet« habe. Er wurde auch für dreifachen Mordversuch verurteilt. Die Tat hatte sich während einer Urteilsverkündung ereignet. Der Angeklagte zog plötzlich eine Pistole, feuerte um sich und traf den Staatsanwalt tödlich. Als Motiv nannte er Wut über verlorene Gerichtsverfahren.
(dapd/jW)
(dapd/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland