-
01.11.2012
- → Inland
Urheberrechte werden verlängert
Berlin. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Schutzdauer von Rechten ausübender Künstler und Tonträgerhersteller beschlossen.
Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) bewertete dies als wichtigen Beitrag zur finanziellen Absicherung der Künstler im Alter. »Künftig stehen ihnen die Einnahmen aus ihrer Arbeit während des gesamten Lebens zur Verfügung. Damit schaffen wir ein Schutzniveau, das ihrer kreativen und künstlerischen Leistung gerecht wird.« Der Gesetzentwurf setzt eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2011 in deutsches Recht um. Bisher erloschen die Rechte an Aufzeichnungen von Darbietungen ausübender Künstler wie zum Beispiel Musikern 50 Jahre nach ihrer Veröffentlichung. Bei Darbietungen, die auf einem Tonträger aufgenommen wurden, verlängert sich dieser Schutz nun auf 70 Jahre. An den Zusatzeinnahmen der Tonträgerhersteller werden die Künstler über einen Vergütungsanspruch beteiligt.
(dapd/jW)
Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) bewertete dies als wichtigen Beitrag zur finanziellen Absicherung der Künstler im Alter. »Künftig stehen ihnen die Einnahmen aus ihrer Arbeit während des gesamten Lebens zur Verfügung. Damit schaffen wir ein Schutzniveau, das ihrer kreativen und künstlerischen Leistung gerecht wird.« Der Gesetzentwurf setzt eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2011 in deutsches Recht um. Bisher erloschen die Rechte an Aufzeichnungen von Darbietungen ausübender Künstler wie zum Beispiel Musikern 50 Jahre nach ihrer Veröffentlichung. Bei Darbietungen, die auf einem Tonträger aufgenommen wurden, verlängert sich dieser Schutz nun auf 70 Jahre. An den Zusatzeinnahmen der Tonträgerhersteller werden die Künstler über einen Vergütungsanspruch beteiligt.
(dapd/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland