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Prozeß gegen Hahn begonnen

Dresden. Wegen der Blockade eines Neonaziaufmarsches muß sich der frühere sächsische Linksfraktionschef André Hahn seit Dienstag vor dem Amtsgericht Dresden verantworten. Die Staatsanwaltschaft sieht in ihm einen maßgeblichen Mitinitiator bei der Verhinderung eines genehmigten Aufzuges Tausender Neonazis am 13. Februar 2010 in Dresden. Hahn wird die Störung von Versammlungen vorgeworfen. Der Landtagsabgeordnete wies den Vorwurf zurück und bezeichnete sich als unschuldig. Es habe ein Recht auf Widerstand gegen den damals europaweit größten Neonaziaufmarsch gegeben.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 11.10.2012, Seite 4, Inland

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