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25.08.2012
- → Ausland
Höchststrafe für Breivik
Oslo. Ein Gericht in der norwegischen Hauptstadt Oslo hat den Massenmörder Anders Behring Breivik für zurechnungsfähig erklärt und wegen Terrorismus und vorsätzlichen Mordes zur Höchststrafe von 21 Jahren Haft sowie anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Der 33jährige Faschist, der die Tötung von 77 Menschen in Oslo und auf der Insel Utøya nie geleugnet hat, wird damit voraussichtlich nie wieder auf freien Fuß kommen.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Schlußplädoyer gefordert, Breivik für unzurechnungsfähig zu erklären. Damit wäre er nicht ins Gefängnis, sondern in psychiatrische Behandlung geschickt worden. Der Mörder hatte im Prozeß gesagt, daß dies für ihn die schlimmste Strafe wäre, da es seine politischen Motive in Frage stellen würde. Zwei vom Gericht in Auftrag gegebene Gutachten von Experten hatten zum geistigen Zustand Breiviks widersprüchliche Ergebnisse geliefert.
Der Verurteilte hatte bereits am Tag vor dem Prozeßende erklären lassen, er wolle keine Berufung einlegen, sollten die Richter ihn für schuldfähig erklären.
(dapd/jW)
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Schlußplädoyer gefordert, Breivik für unzurechnungsfähig zu erklären. Damit wäre er nicht ins Gefängnis, sondern in psychiatrische Behandlung geschickt worden. Der Mörder hatte im Prozeß gesagt, daß dies für ihn die schlimmste Strafe wäre, da es seine politischen Motive in Frage stellen würde. Zwei vom Gericht in Auftrag gegebene Gutachten von Experten hatten zum geistigen Zustand Breiviks widersprüchliche Ergebnisse geliefert.
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Der Verurteilte hatte bereits am Tag vor dem Prozeßende erklären lassen, er wolle keine Berufung einlegen, sollten die Richter ihn für schuldfähig erklären.
(dapd/jW)
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