Zum Inhalt der Seite

Lesetips

Leistung spielt keine Rolle

Ausbildungsvergütungen haben laut Gesetz zwei Funktionen: Sie sollen sowohl als Beihilfe zum Lebensunterhalt der Azubis dienen als auch eine Entlohnung für erbrachte Arbeitsleistungen sein. Welches der beiden Elemente in der Praxis überwiegt ist Thema eines Beitrags von Ursula Beicht und Günter Walden vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in den aktuellen WSI-Mitteilungen. Nach Auswertung empirischer Daten kommen sie zu dem Befund, daß »die Festlegung von Ausbildungsvergütungen in starkem Maße durch überbetriebliche Faktoren der Tarifbildung bestimmt wird«. Entscheidend ist also, welche Tarifverträge für die betreffende Branche existieren und ob diese in dem jeweiligen Betrieb auch angewendet werden. »Die von den Auszubildenden während der Ausbildung erbrachten Leistungen haben indessen für die Festlegung der Höhe der Vergütungen keine Bedeutung.«

Dies dürfte ein Grund dafür sein, daß Azubis, die stark zur Produktion beitragen, einer anderen Untersuchung zufolge deutlich unzufriedener mit ihrer Vergütung sind als andere. Die Autoren meinen deshalb: »Insofern wäre es in Branchen mit besonders hohen Produktivbeiträgen der Auszubildenden zu überlegen, ob bei einer Festlegung der Vergütungshöhe der Gesichtspunkt erbrachter produktiver Leistungen nicht stärker berücksichtigt werden sollte.« (jW)

WSI Mitteilungen 5/2012, ­Jahresabo: 88,20 Euro, www.wsi-mitteilungen.de

Leiharbeit: Staat gefordert

Helga Schwitzer, im geschäftsführenden IG-Metall-Vorstand für Tarifpolitik zuständig, erläutert in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Mitbestimmung die von der Gewerkschaft kürzlich getroffenen Regelungen zur Leiharbeit. Die mit den Metall-Unternehmern und den Verbänden der Zeitarbeitsfirmen unterschriebenen Verträge seien »punktueller Art«, stellt sie klar. »Sie können die Bedingungen für die Betroffenen verbessern. Sie verhindern jedoch nicht, daß Arbeitgeber nach Ausweich- und Umgehungsmöglichkeiten suchen.« Aus diesem Grund sei weiterhin der Staat gefordert, »seinen Anteil an der Zivilisierung der Arbeitsbeziehungen zu leisten«, betont Schwitzer. Dazu gehöre insbesondere die Wiedereinführung des unter rot-grün abgeschafften Synchronisationsverbots, das die Befristung eines Arbeitsvertrags in der Leiharbeit auf den Zeitraum eines Einsatzes untersagte. Auch eine Höchstüberlassungsdauer müsse gesetzlich festgeschrieben werden, fordert die Gewerkschafterin. (jW)

Mitbestimmung. Das Magazin der Hans-Böckler-Stiftung 7-8/2012, 74 Seiten, Jahresabo: 50 Euro

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 07.08.2012, Seite 15, Betrieb & Gewerkschaft

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!