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CDU: Strafe nach Parteispende

Berlin/Düsseldorf. Die CDU Düsseldorf muß wegen einer verbotenen Parteispende eine Strafe von 18000 Euro zahlen. Die Partei habe eine unzulässige Spende zunächst angenommen und dann an den Spender zurückgezahlt, statt wie vorgeschrieben an den Bundestagspräsidenten, sagte eine Parlamentssprecherin am Freitag in Berlin. Deshalb sei die dreifache Spendensumme als Strafe verhängt worden. Die CDU hatte vor der Kommunalwahl 2009 6000 Euro von der städtischen Tochtergesellschaft Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz (IDR) angenommen. Nach dem Gesetz dürfen Parteien Spenden von städtischen Unternehmen jedoch nicht annehmen. (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 14.07.2012, Seite 1, Inland

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