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Portugal: Kürzungen verfassungwidrig

Lissabon. Das portugiesische Verfassungsgericht hat in einer am Donnerstag abend veröffentlichten Entscheidung geurteilt, daß die Streichung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes für Beamte und Rentner verfassungswidrig ist. Die Kürzungen stellten einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz dar, da damit nur bestimmten Bevölkerungsgruppen ein finanzielles Opfer aufgebürdet werde. Das Gericht entschied gleichzeitig, die Streichung des 13. und 14. Monatsgehalts für das laufende Jahr solle noch bestehen bleiben, da die Konsequenzen des Urteils sonst die staatlichen Defizitziele für 2012 gefährden könnten. Die portugiesische Regierung hatte für einen Kredit der EU und des Internationalen Währungsfonds in Höhe von 78 Milliarden Euro ein rigoroses Kürzungsprogramm aufgelegt. Die Streichung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes war einer der wichtigsten Punkte des drakonischen »Sparplans«. (AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 07.07.2012, Seite 1, Ausland

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