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31.03.2012
- → Aktion
Ankündigung
Aufruf an unsere Leserinnen: Was tun!
Vor einer Woche veröffentlichten wir an dieser Stelle den Aufruf »Sieben Schwierigkeiten beim Bekämpfen der Lüge und Unwissenheit« (siehe auch www.jungewelt.de/aufruf). Über Reaktionen berichten wir in der Ostersamstagsausgabe.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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