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Ankündigung

Aufruf an unsere Leserinnen: Was tun!

Vor einer Woche veröffentlichten wir an dieser Stelle den Aufruf »Sieben Schwierigkeiten beim Bekämpfen der Lüge und Unwissenheit« (siehe auch www.jungewelt.de/aufruf). Über Reaktionen berichten wir in der Ostersamstagsausgabe.
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Erschienen in der Ausgabe vom 31.03.2012, Seite 16, Aktion

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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