-
19.03.2012
- → Inland
Ehegattensplitting nur für Heteros
Berlin/Hamburg. Nach dem Willen von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble sollen Schwule und Lesben in eingetragenen Lebenspartnerschaften zunächst nicht in den Genuß des Ehegattensplittings kommen können. Wie der Spiegel berichtet, formulierte der CDU-Politiker vergangene Woche bei der Finanzministerkonferenz von Bund und Ländern seinen Vorbehalt gegen die Regelung.
Damit wendet sich Schäuble gegen eine Vereinbarung, auf die sich die für Steuern zuständigen Spitzenbeamten der Länder und der obersten Finanzbehörden des Bundes Anfang März geeinigt hatten. Danach hätten Homosexuelle in eingetragenen Lebenspartnerschaften einstweilen Ehegattensplitting geltend machen können, bis das Bundesverfassungsgericht die Frage endgültig entschieden hat. (jW/dapd)
Damit wendet sich Schäuble gegen eine Vereinbarung, auf die sich die für Steuern zuständigen Spitzenbeamten der Länder und der obersten Finanzbehörden des Bundes Anfang März geeinigt hatten. Danach hätten Homosexuelle in eingetragenen Lebenspartnerschaften einstweilen Ehegattensplitting geltend machen können, bis das Bundesverfassungsgericht die Frage endgültig entschieden hat. (jW/dapd)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland