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Museum muß Raubkunst abgeben

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Deutsche Historische Museum zur Herausgabe von Nazi-Raubkunst verurteilt. In dem am Freitag entschiedenen Fall ging es um eine Plakatsammlung des unter den Nazis emigrierten jüdischen Zahnarztes Hans Sachs. Der Zahnmediziner mußte seine umfangreiche Plakatsammlung in Berlin zurücklassen, als er wegen der Judenverfolgung 1938 in die USA emigrierte. Die Sammlung wurde von den Nazis konfisziert. Nach 1990 ging sie in den Besitz des Deutschen Historischen Museums über. Der in den USA lebende Sohn des Zahnarztes klagte später auf Herausgabe. Er erhält die auf vier Millionen bewertete Sammlung nun zurück.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 17.03.2012, Seite 5, Inland

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