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Piraten klagen gegen Parteiengesetz

Berlin. Die Piratenpartei wird vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die derzeitigen Regelungen zur Parteienfinanzierung klagen. Dies beschloß der Bundesvorstand der Partei am Mittwoch. Nach Ansicht der Piraten benachteiligen die jüngsten Änderungen des Parteiengesetzes kleinere Parteien gegenüber den großen. Hintergrund ist die Regelung, wonach die staatlichen Zuschüsse nicht höher sein dürfen als die Eigeneinnahmen der Parteien. Da die Piraten im letzten Jahr nur 610000 Euro einwarben, ging ein Großteil der Zuschüsse auf Basis der Wählerstimmen und Spenden in Höhe von 1,54 Millionen Euro verloren.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 23.02.2012, Seite 4, Inland

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