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Erfolg für homosexuelle Paare

Köln. Das Finanzgericht Köln hat die Position homosexueller Paare im Steuerrecht gestärkt. Eingetragene Lebenspartner seien bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorläufig wie Ehegatten zu behandeln, urteilte das Finanzgericht Köln (4 V 2831/11) nach Angaben vom Mittwoch. Den Partnern war vom Finanzamt verboten worden, auf ihren Lohnsteuerkarten die Steuerklasse IV einzutragen, was nach der aktuellen Regelung nur Ehegatten erlaubt ist.

Das Gericht hob das Verbot auf und verwies auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 611/07) zur Erbschaftsteuer. Darin wurde eine Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuerrecht als verfassungswidrig angesehen. (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 29.12.2011, Seite 4, Inland

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