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Mediengesetz ­verfassungswidrig

Budapest. Das ungarische Verfassungsgericht hat Teile des Mediengesetzes des Landes für verfassungswidrig erklärt und damit der konservativen Regierung von Ministerpräsident Viktor Orbán einen Dämpfer versetzt. Das Gericht entschied am Montag, daß Bestimmungen in dem Gesetz, wonach Journalisten ihre Quellen offenlegen und Informationen an den von Orbáns Partei dominierten Medienrat liefern müssen, gegen die Verfassung verstoßen. Das gilt dem Gericht zufolge auch für die Regelung, derzufolge Online- und Printmedien »ausgewogen« berichten müssen. Ebenfalls als verfassungswidrig sah das Gericht eine Gesetzesänderung an, wonach Verdächtige fünf statt bisher drei Tage ohne Zugang zu einem Anwalt in Untersuchungshaft genommen werden können. Die ungarischen Oppositionsparteien riefen für Freitag zu Protesten gegen »Orbáns Diktatur« auf.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 21.12.2011, Seite 6, Ausland

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