-
17.12.2011
- → Ausland
Assange darf in Berufung gehen
London. Das Oberste Gericht Englands hat dem erneuten Berufungsantrag des Mitbegründers des Enthüllungsportals Wikileaks, Julian Assange, stattgegeben. Eine zweitägige Anhörung sei für den 1. Februar 2012 angesetzt worden, erklärte das Gericht am Freitag. Der Supreme Court muß nun abschließend prüfen, ob Assange an Schweden ausgeliefert werden darf. Der heute 40jährige soll im August 2010 mit zwei Schwedinnen ohne deren Einwilligung ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt haben. Die schwedische Justiz will ihn zu den Vorwürfen vernehmen. Assange bestreitet sie und sieht hinter ihnen ein politisches Komplott. (AFP/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Ausland