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Remagen: Nazis dürfen marschieren

Koblenz. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz hat den für Samstag geplanten Umzug von Neonazis durch Remagen genehmigt. In seinem Urteil vom Donnerstag entschieden die Koblenzer Richter, daß die vom Bundesverfassungsgericht als Voraussetzung für ein solches Verbot geforderte Gefährdung elementarer Rechtsgüter nicht nachgewiesen worden sei. Der Veranstalter des »Gedenkmarsches für die Toten in den alliierten Rheinwiesenlagern« hatte bereits vor dem Verwaltungsgericht Koblenz erfolgreich gegen das von der Kreisverwaltung Ahrweiler erlassene Verbot geklagt.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 18.11.2011, Seite 2, Inland

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