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Sklavenhaltung für Diplomaten straffrei

Berlin. Das Landesarbeitsgericht Berlin hat die Klage gegen einen saudischen Diplomaten wegen Ausbeutung einer Hausangestellten als unzulässig abgewiesen. Das Gericht begründete dies im am Mittwoch veröffentlichten Urteil damit, daß Diplomaten vor deutschen Zivilgerichten Immunität genießen. Dies gelte auch bei »schweren Rechtsverletzungen« in Deutschland. Dem Diplomaten wurde vorgeworfen, daß die Angestellte sieben Tage in der Woche bis zu 20 Stunden am Tag arbeiten mußte. Dafür soll sie nicht die vereinbarte Bezahlung, Unterkunft und Verpflegung bekommen haben. Zudem sei sie körperlich mißhandelt und erniedrigt worden. Das Gericht begründete die Abweisung der Klage damit, daß die diplomatische Immunität »völkerrechtlich anerkannt und unverzichtbar für die Pflege und Sicherung der zwischenstaatlichen Beziehungen« sei. Nächste Instanz wäre das Bundesarbeitsgericht.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 10.11.2011, Seite 4, Inland

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