-
08.11.2011
- → Inland
Kündigung wegen Ecstasy-Tropfen
Berlin. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Kündigung eines Polizeiangestellten im Objektschutz, der außerhalb seines Dienstes »Liquid ecstasy« (sogenannte »k.-o.-Tropfen«) hergestellt hatte, für wirksam gehalten und damit ein Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom März bestätigt. Darüber informierte es am Montag. Der Mann wurde vom Land Berlin seit 2001 als Wachpolizist beschäftigt. Das Land Berlin kündigte das Arbeitsverhältnis fristgemäß, nachdem gegen den Polizeiangestellten Anklage wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erhoben worden war. Revision wurde nicht zugelassen.
(jW)
(jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland
